Eine Auslands-Krankenversicherung ist für folgende Personen geeignet: junge Personen, die eine längere Zeit im Ausland verbringen möchten/müssen; junge Personen, die im Ausland berufstätig sind; ausländische Studenten, die sich in Deutschland im Studium befinden und hier arbeiten; Reisende ( Alter: von 1 Jahr bis 60 Jahre); Ausseiger/Urlauber von 1 bis 18 Monate; ausländische Gäste.
Gerade wenn man sich außerhalb Europas aufhält, sollte man eine Auslandskrankenversicherung auf jeden Fall abschließen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur innerhalb der Europäischen Union garantiert, darüber hinaus in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Wer über keine Auslandskrankenversicherung verfügt, sollte schnell viel Geld für eine Arztbehandlung bezahlen und so kann zum Beispiel der langersehnte Urlaub böse Überraschungen verursachen. Auslandskrankenscheine werden jedoch auch innerhalb der EU nicht immer akzeptiert, ausserdem sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse häufig limitiert. Beispielweise werden die Kosten für einen Krankentransport nach Deutschland nicht abgedeckt. Eine Auslandskrankenversicherung ist auch für privat Versicherte sinnvoll, denn diese übernimmt zusätzliche Kosten, die ansonsten der Versicherte bezahlen müsste.
Durch die Auslandskrankenversicherung werden folgende Leistungen abgedeckt: stationäre und ambulante Heilbehandlungen; freie Arzt- bzw. Krankenhauswahl; Reparaturen von Zahnersatz, Zahnfüllungen und schmerzstillende Zahnbehandlungen; Bestattung im Ausland bzw. Überführung nach Deutschland; Krankentransporte nach Deutschland; Krankentransporte im Ausland; Kostenübernahme für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel.
Innerhalb Europas und in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, wie zum Beispiel Türkei, Norwegen, Schweiz, sind für gesetzlich Krankenversicherte die Leistungen nach den Rechtsvorschriften der ausländischen Krankenversicherungsträger gültig. Zu beachten: In der Schweiz bekommen Patienten alle Leistungen in der Regel nur bei einer stationären Behandlung.
Zum Teil kann es besonders schwierig sein, die Leistungsansprüche geltend zu machen, da man oft ein Auslandskrankenschein nicht beim Arzt oder Krankenhaus, sondern nur beim Krankenversicherungsträger des entsprechenden Landes abgeben kann. Auch muss man hohe Eigenanteile einkalkulieren die man mittels windows mobile internet im Netz nachrecherchieren kann. Die Leistungen können darüber hinaus im Gegensatz zu den deutschen Standards erheblich verringert sein. In einigen Ländern muss man die Kosten darüber hinaus zuerst selbst tragen, bevor sie nachträglich ersetzt werden. Dies erhebliche finanzielle Engpässe verursachen. Dies kann man sparen, wenn man rechtzeitig eine Auslandskrankenversicherung abschließt.
Im Krankheitsfall sollte man sofort die Notrufzentrale seiner Auslandskrankenversicherung kontaktieren, die 24 Stunden am Tag für Kunden da ist. Man kann dann mit seinem Versicherer die Vorgehensweise bei einer schweren Erkrankung oder einen erforderlichen Krankenrücktransport abklären. Wenn es nur um kleinere Rechnungen gehen, ist es ratsamer, diese zuerst selbst zu bezahlen und nachträglich mit der Versicherung auszugeichen, die dann die entstanden Kosten erstattet. Bei höheren Summen, beispielweie bei einem Krankenhausaufenthalt, erfolgt die Bezahlung direkt durch die Auslandskrankenversicherung.